Gesetz - BinSchStrO
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 17.01 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auf der Elbe von der deutsch-tschechischen Grenze bei Schöna (km 0,00) bis zur oberen Grenze des Hamburger Hafens bei Oortkaten (km 607,50) mit Jeetzel bis zur Nordwestkante der Drahwehnertorbrücke in Hitzacker.

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