Gesetz - BinSchStrO
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 17.04 Fahrgeschwindigkeit
Auf der Elbe beträgt die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, in der Bergfahrt 4 km/h.
















