Gesetz - BinSchStrO
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 18.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
Das Befahren der Ilmenau von der Nordwestkante der Brausebrücke an der Abtsmühle in Lüneburg (km 0,00) bis Warburg (km 0,50) ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug ohne Antriebsmaschine.

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