Gesetz - BinSchStrO
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 22.11 Schifffahrt bei Hochwasser
Bei einem Wasserstand von mehr als 200 cm am Unterpegel Rathenow ist das Befahren der Unteren Havel-Wasserstraße vom Oberwasser der Hauptschleuse Rathenow (km 103,00) bis zur Abzweigung der Mündungsstrecke (km 145,80) bei Nacht verboten.
















