Gesetz - BinSchStrO
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 22.20 Segeln
Das Segeln auf einem Kanal und auf der Strecke Untere Havel-Wasserstraßevon der Spreemündung (km 0,00) bis zum Pichelsdorfer Gemünd (km 4,00) ist verboten.

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