Gesetz - BinSchStrO
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 26.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
- 1.
- Das Befahren der Lausitzer Neiße ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb.
- 2.
- Das Befahren der Westoder von km 0,00 bis km 2,70 ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.
















