Gesetz - BinSchStrO
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 26.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
1.
Das Befahren der Lausitzer Neiße ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb.
2.
Das Befahren der Westoder von km 0,00 bis km 2,70 ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.

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