Gesetz - BinSchUO2008Anh II
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen
(Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
(Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
Anlage D
- 1.
- Für Trockengüterschiffe gilt das Muster nach Anhang V, Teil VIII
- 2.
- Für Tankschiffe gilt das Muster nach Anhang V, Teil IX