Gesetz - BinSchUO2008Anh II
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen
(Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
Anlage D
1.
Für Trockengüterschiffe gilt das Muster nach Anhang V, Teil VIII
2.
Für Tankschiffe gilt das Muster nach Anhang V, Teil IX

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