Gesetz - BinSchUO2008Anh II
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen
(Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
(Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
Anlage I Sicherheitszeichen
| Bild 1 Zutritt für Unbefugte verboten | ![]() | Farbe: rot/weiß/schwarz |
| Bild 2 Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten | ![]() | Farbe: rot/weiß/schwarz |
| Bild 3 Hinweis auf einen tragbaren Feuerlöscher | ![]() | Farbe: rot/weiß |
| Bild 4 Warnung vor allgemeiner Gefahr | ![]() | Farbe: schwarz/gelb |
| Bild 5 Löschschlauch | ![]() | Farbe: rot/weiß |
| Bild 6 Feuerlöscheinrichtung | ![]() | Farbe: rot/weiß |
| Bild 7 Gehörschutz benutzen | ![]() | Farbe: blau/weiß |
| Bild 8 Verbandskasten | ![]() | Farbe: grün/weiß |
| Bild 9 Schnellschlussventil des Tanks | ![]() | Farbe: braun/weiß |
Die verwendeten Piktogramme können leicht variieren oder detaillierter sein als die Darstellungen in dieser Anlage, vorausgesetzt, dass die Bedeutung nicht verändert wird und keine Unterschiede und Anpassungen die Bedeutung unverständlich machen.

























