Gesetz - BinSchUO2008Anh II
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen
(Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
§ 14.07 Druck
1.
Bei zweistufiger Regelung darf der mittlere Druck höchstens 250 kPa (2,5 bar) über dem atmosphärischen Druck liegen.
2.
Der Druck beim Austritt aus dem letzten Druckregler darf höchstens 5 kPa (0,05 bar) über dem atmosphärischen Druck mit 10 % Toleranz liegen.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet