Gesetz - BinSchUO2008Anh II
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen
(Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
(Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
§ 18.05 Beiboote
Baustellenfahrzeuge brauchen nicht mit einem Beiboot ausgerüstet zu sein, wenn
- a)
- kein Fahrantrieb vorhanden ist oder
- b)
- auf der Baustelle ein anderes Beiboot zur Verfügung steht. Diese Erleichterung ist in das Schiffsattest einzutragen.
















