Gesetz - BinSchUO2008Anh II
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen
(Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
§ 18.05 Beiboote
Baustellenfahrzeuge brauchen nicht mit einem Beiboot ausgerüstet zu sein, wenn
a)
kein Fahrantrieb vorhanden ist oder
b)
auf der Baustelle ein anderes Beiboot zur Verfügung steht. Diese Erleichterung ist in das Schiffsattest einzutragen.

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