Gesetz - BinSchUO2008Anh II
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen
(Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
(Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
§ 4.02 Freibord
- 1.
- Der Freibord für Schiffe mit durchlaufendem Deck, ohne Sprung und ohne Aufbauten beträgt 150 mm.
- 2.
- Bei Schiffen mit Sprung und mit Aufbauten wird der Freibord nach folgender Formel berechnet:
In dieser Formel bedeuten:α Berichtigungskoeffizient, der alle vorhandenen Aufbauten berücksichtigt; βv Berichtigungskoeffizienten für den Einfluss des vorderen Sprunges, der sich aus dem Vorhandensein von Aufbauten im vorderen Viertel von L ergibt; βa Berichtigungskoeffizienten für den Einfluss des achteren Sprunges, der sich aus dem Vorhandensein von Aufbauten im achteren Viertel von L ergibt; Sev wirksamer vorderer Sprung in mm; Sea wirksamer achterer Sprung in mm. - 3.
- Der Koeffizient α wird nach folgender Formel berechnet:
In dieser Formel bedeuten:lem wirksame Länge eines Aufbaues in m in der mittleren Hälfte von L; lev wirksame Länge eines Aufbaues in m im vorderen Viertel der Schiffslänge L; lea wirksame Länge eines Aufbaues in m im achteren Viertel der Schiffslänge L.
Die wirksame Länge eines Aufbaues wird nach folgenden Formeln berechnet:
In diesen Formeln bedeuten:
Wennl tatsächliche Länge des betreffenden Aufbaues in m; b Breite des betreffenden Aufbaues in m; B1 Breite des Schiffes in m, gemessen auf der Außenseite der Beplattung auf Deckshöhe, gemessen auf halber Länge des betreffenden Aufbaues; h Höhe des betreffenden Aufbaues in m. Für Luken ergibt sich h jedoch, indem die Höhe der Sülle um den halben Sicherheitsabstand nach § 4.01 vermindert wird. Für h wird in keinem Fall ein höherer Wert als 0,36 m eingesetzt. kleiner ist als 0,6, ist die wirksame Aufbaulänge le gleich Null zu setzen.
- 4.
- Die Koeffizienten βv und βa werden nach folgenden Formeln berechnet:
- 5.
- Der jeweils wirksame vordere und achtere Sprung Sev und Sea wird nach folgenden Formeln berechnet:
Sev = Sv · p; Sea = Sa · p.
In diesen Formeln bedeuten:Sv tatsächlicher Sprung im Vorschiff in mm; für Sv darf jedoch kein größerer Wert als 1000 mm eingesetzt werden; Sa tatsächlicher Sprung im Achterschiff in mm; für Sa darf jedoch kein größerer Wert als 500 mm eingesetzt werden; p Koeffizient, der nach folgender Formel berechnet wird:
Dabei ist x die vom jeweiligen Ende ab gemessene Abszisse des Punktes, an dem der Sprung gleich 0,25 Sv oder 0,25 Sa ist (nachstehende Skizze):
Für den Koeffizienten p darf jedoch kein Wert größer als 1 eingesetzt werden. - 6.
- Wenn der Wert von βa · Sea größer ist als der von βv · Sev, wird für den Wert von βa · Sea jener von βv · Sev eingesetzt.