Gesetz - BinSchUO2008Anh II
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen
(Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
(Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
§ 9.21 Elektromagnetische Verträglichkeit
Elektrische und elektronische Anlagen dürfen nicht durch elektromagnetische Störungen in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Allgemeine Maßnahmen sollten sich gleichrangig erstrecken auf
- a)
- die Entkoppelung der Übertragungswege zwischen Störquelle und Störsenke;
- b)
- die Reduzierung der Störursachen an den Störquellen;
- c)
- die Verringerung der Störempfindlichkeit an den Störsenken.