Gesetz - BinSchUO2008Anh III
Zusätzliche technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2
(Anhang III zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
(Anhang III zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
§ 10.01 Allgemeines
- 1.
- Auf Wasserstraßen der Zone 1 ist Anhang II oder Anhang XII mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden.
- 2.
- Die Bestimmungen aus den Kapiteln 2 bis 6 und die Bestimmungen der §§ 10.02 bis 10.07 sind zu erfüllen.
















