Gesetz - BinSchUO2008Anh IV
Eingeschränkte technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 3 außerhalb des Rheins und 4
(Anhang IV zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
§ 4.03 Zweites unabhängiges Antriebssystem
Fahrgastschiffe müssen auf Wasserstrassen der Zone 4 nicht mit einem zweiten unabhängigen Antriebssystem ausgerüstet sein.

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