Gesetz - BinSchUO2008Anh X
Nationale Sonderbestimmungen
(Anhang X zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
(Anhang X zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
§ 2.04 Festigkeit des Wagendecks
- 1.
- Bei Wagenfähren muss ein Festigkeitsnachweis für Belastung des Wagendecks mit den zulässigen Landfahrzeugen, die sich aus den Stabilitätsberechnungen ergeben, erbracht werden.
- 2.
- Entsprechend dem Ergebnis der Berechnung nach Nr. 1 ist die größte zulässige Einzel- und Doppelachslast in Tonnen (t) festzulegen.
















