Gesetz - BinSchUO2008Anh X
Nationale Sonderbestimmungen
(Anhang X zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
§ 5.05 Freibord und Sicherheitsabstand
Für die Berechnung des Freibordes, für die Überprüfung des Sicherheitsabstandes und für die Festsetzung der Ebene der größten Einsenkung ist Anhang II § 15.03 Nr. 3 in Verbindung mit Anhang III § 8.07 und § 8.10 in Abhängigkeit von der zu befahrenden Wasserstraße sinngemäß anzuwenden.

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