Gesetz - BinSchUO2008Anh X
Nationale Sonderbestimmungen
(Anhang X zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
§ 8.04 Maximale Zuladung
Die maximale Zuladung entsprechend DIN EN ISO 14946, Ausgabe Dezember 2001 (Personen, Gepäck, Tankinhalte, Ausrüstung) darf 1400 kg nicht überschreiten. Gepäck ist im unteren Bereich der Plicht und der Kajüte zu stauen.

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