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Gesetz - BinSchUO2008Anh X
Nationale Sonderbestimmungen
(Anhang X zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
§ 8.05 Stabilität und Auftrieb
Die Stabilität und der Auftrieb sind entsprechend DIN EN ISO 12217-2, Ausgabe Oktober 2002 rechnerisch nachzuweisen. Dabei muss:
a)
der Flutungswinkel im beladenen Zustand mindestens 35° betragen,
b)
der dynamische Kenterwinkel im beladenen Zustand mindestens 45° betragen,
c)
gemäß der Reffvorschrift, die von dem untersuchenden Sachverständigen zu erstellen ist, der Krängungswinkel im beladenen Zustand ≤ 20° sein.

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