Gesetz - BinSchUO2008Anh X
Nationale Sonderbestimmungen
(Anhang X zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
(Anhang X zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
§ 8.05 Stabilität und Auftrieb
Die Stabilität und der Auftrieb sind entsprechend DIN EN ISO 12217-2, Ausgabe Oktober 2002 rechnerisch nachzuweisen. Dabei muss:
- a)
- der Flutungswinkel im beladenen Zustand mindestens 35° betragen,
- b)
- der dynamische Kenterwinkel im beladenen Zustand mindestens 45° betragen,
- c)
- gemäß der Reffvorschrift, die von dem untersuchenden Sachverständigen zu erstellen ist, der Krängungswinkel im beladenen Zustand ≤ 20° sein.