Gesetz - BinSchUO2008Anh X
Nationale Sonderbestimmungen
(Anhang X zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
§ 9.17 Fahrtauglichkeitsbescheinigung
Die Gültigkeitsdauer der Fahrtauglichkeitsbescheinigung beträgt maximal 5 Jahre. In der Fahrtauglichkeitsbescheinigung ist im Feld „Art des Fahrzeuges“ die Bezeichnung „Taxiboot“ einzutragen.

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