Gesetz - BinSchUO2008Anh XII
Ergänzende technische Mindestvorschriften auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Gemeinschaftszeugnis beantragen
(Anhang XII zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
§ 17 Segel
1.
Es muss sichergestellt sein, dass Segel einfach, schnell und sicher eingeholt werden können.
2.
Die Segelfläche muss zum Schiffstyp und zur Wasserverdrängung passen.

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