Gesetz - BinSchUO2008Anh XII
Ergänzende technische Mindestvorschriften auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Gemeinschaftszeugnis beantragen
(Anhang XII zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
(Anhang XII zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)
§ 17 Segel
- 1.
- Es muss sichergestellt sein, dass Segel einfach, schnell und sicher eingeholt werden können.
- 2.
- Die Segelfläche muss zum Schiffstyp und zur Wasserverdrängung passen.
















