Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
1. | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ) | |
1.1 | Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | - a)
staats- und verfassungsrechtliche Grundlagen in der Bundesrepublik Deutschland in ihren Bezügen zu den Aufgaben der ausbildenden Stelle darstellen - b)
Art und Rechtsform der ausbildenden Stelle beschreiben - c)
Aufgaben der ausbildenden Verwaltung, ihre rechtlichen Grundlagen und ihre Bedeutung für Staat und Gesellschaft beschreiben - d)
Aufgaben der für die ausbildende Stelle wichtigen Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen
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1.2 | Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | - a)
rechtliche Vorschriften der Berufsbildung nennen - b)
Ausbildungsordnung mit dem Ausbildungsplan der ausbildenden Stelle vergleichen - c)
Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden, erläutern - d)
Bedeutung und Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Rahmen der Berufsausbildung beschreiben - e)
Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen - f)
wichtige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten und berufliche Aufstiegsmöglichkeiten beschreiben
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1.3 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | - a)
Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller Ressourcenverwendung an Beispielen der ausbildenden Stelle erklären - b)
betriebliche Einrichtungen für den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den Umweltschutz beschreiben - c)
berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Unfällen situationsgerecht verhalten - d)
wichtige Vorschriften über Brandverhütung und Brandschutzeinrichtungen beachten - e)
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen - f)
zur rationellen Energie- und Materialverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen
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2. | Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger, bürgerorientiertes Handeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | - a)
Situation und Interessen des Bürgers bei der Aufgabenerledigung angemessen berücksichtigen - b)
Dienstleistungs- und Eingriffsverwaltung in ihren unterschiedlichen Voraussetzungen und Anforderungen für das Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger beschreiben - c)
Aufklärung, Beratung und Auskunft situationsgerecht und bürgerorientiert vornehmen - d)
Inhalt und Form von Schriftsätzen und mündlichen Mitteilungen nach Informationsziel und Adressatenkreis für den Bürger transparent gestalten - e)
Wirkungen des Verwaltungshandelns auf die Öffentlichkeit an Beispielen beschreiben
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3. | Verwaltungsorganisation und -betrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | |
3.1 | Verwaltungshandeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) | - a)
Ziele des Verwaltungshandelns erläutern; Grundsätze und Leitlinien anwenden - b)
Arten und Formen des Verwaltungshandelns beschreiben - c)
Leistungen der ausbildenden Stelle darstellen
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3.2 | Organisation und Funktionszusammenhänge (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) | - a)
Aufbau- und Ablauforganisation der ausbildenden Stelle erläutern - b)
Dienst- und Geschäftsordnung anwenden, Geschäftsverfahren beherrschen - c)
Zentralisierung und Dezentralisierung sowie Delegieren von Aufgaben und Verantwortung an Beispielen der ausbildenden Stelle darstellen - d)
Informationswege in der ausbildenden Stelle darstellen und das Zusammenwirken zwischen Funktionsbereichen beschreiben - e)
Aufgaben, Anforderungen und Zusammenwirken typischer Büroarbeitsplätze darstellen - f)
zur Verbesserung von Arbeitsabläufen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
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4. | Bürowirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | |
4.1 | Organisation des Arbeitsplatzes (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) | - a)
Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern - b)
einschlägige Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten und den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten
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4.2 | Arbeits- und Organisationsmittel (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) | - a)
betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht handhaben sowie wirtschaftlich und umweltgerecht einsetzen - b)
rechtzeitige Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten veranlassen
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4.3 | Bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3) | - a)
Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Postausgang kostenbewußt bearbeiten - b)
Registraturarbeiten sachgerecht durchführen, Aufbewahrungsfristen beachten - c)
Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben einsetzen - d)
Termine planen, überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten
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4.4 | Materialbewirtschaftung, Bestell- und Vergabewesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4) | - a)
Grundsätze des Beschaffungswesens beschreiben - b)
Beschaffungswesen der ausbildenden Stelle darstellen - c)
bei der Materialverwaltung und bei dem Vergabeverfahren mitwirken - d)
bei der Beschaffung und Entsorgung von Materialien nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten mitwirken
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4.5 | Statistik (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.5) | - a)
Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken in der ausbildenden Stelle beschreiben - b)
Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und in geeigneter Form darstellen - c)
Statistiken auswerten und Ergebnisse aufbereiten
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5. | Informationsverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | |
5.1 | Grundlagen der Informationsverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1) | - a)
Gründe und Ziele für den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik erläutern - b)
Auswirkungen von Informations- und Kommunikationstechniken auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen der ausbildenden Stelle erklären
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5.2 | Bürokommunikation (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2) | - a)
Aufbau und Funktion eines Datenverarbeitungssystems der ausbildenden Stelle beschreiben - b)
unterschiedliche Arbeitsaufgaben der ausbildenden Stelle mit Hilfe von Bürokommunikationstechniken lösen - c)
Fachliteratur, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen - d)
die Notwendigkeit der Pflege gespeicherter Informationen an Beispielen der ausbildenden Stelle darstellen - e)
Daten sichern, Datensicherung begründen, unterschiedliche Verfahren aufzeigen - f)
Schutzvorschriften und Regelungen für Bildschirmarbeitsplätze beachten
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5.3 | Schreibtechnische Qualifikationen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3) | - a)
Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben - b)
Tastschreiben beherrschen - c)
in der ausbildenden Stelle eingesetzte Aufnahme- und Wiedergabegeräte bedienen - d)
(weggefallen) - e)
(weggefallen)
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5.4 | Textformulierung und -gestaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.4) | - a)
Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung von Nachschlagewerken erstellen - b)
Texte des Schriftverkehrs sachlich richtig und sprachlich einwandfrei formulieren und gliedern - c)
Schriftstücke für unterschiedliche Anlässe entwerfen und gestalten - d)
Schriftstücke nach Vorlage und unter Verwendung von Tonträgern normgerecht maschinenschriftlich anfertigen - e)
Protokolle nach inhaltlichen Vorgaben aufnehmen und erstellen - f)
Tabellen erstellen sowie bei der Gestaltung von Vordrucken mitwirken
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5.5 | Automatisierte Textverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.5) | - a)
Texte eingeben, aufrufen und bearbeiten - b)
Texte speichern, verwalten, pflegen und sichern - c)
Textbausteine und Serienbriefe erstellen - d)
spezielle Funktionen des eingesetzten Textsystems anwenden - e)
Texte mit Hilfe externer Dienste übermitteln - f)
in der ausbildenden Stelle eingesetzte Textsysteme bei der Anwendung sachgerecht und wirtschaftlich nutzen, beurteilen und, soweit zweckmäßig, Verbesserungsvorschläge entwickeln
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5.6 | Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.6) | - a)
Vorschriften des Datenschutzes einhalten - b)
die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Erhebung und Behandlung von Daten anwenden
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6. | Assistenz- und Sekretariatsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | |
6.1 | Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1) | - a)
Anlässe und Partner mündlicher Kommunikation in der ausbildenden Stelle unterscheiden - b)
Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situationen anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen - c)
Aufgaben kooperativ lösen - d)
Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung und mit den einzelnen Funktionsbereichen erläutern - e)
Telefonanlagen und Zusatzeinrichtungen handhaben - f)
Telefongespräche vorbereiten, führen und die Ergebnisse aufbereiten und weiterleiten - g)
Anfragen entgegennehmen, weiterleiten und Auskünfte erteilen - h)
Termine unter Berücksichtigung von Vor- und Nachbearbeitungszeiten planen, koordinieren und überwachen; Terminkalender führen - i)
Besucher empfangen, anmelden, informieren und betreuen - k)
eingehende schriftliche Informationen, insbesondere Post, Berichte, Zeitungen, Zeitschriften, sichten, verteilen und bearbeiten
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6.2 | Organisationsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2) | - a)
Arbeitsabläufe organisieren - b)
Reiseunterlagen beschaffen und zusammenstellen - c)
Verkehrsverbindungen ermitteln und Verkehrsmittel bedarfsgerecht auswählen - d)
Reservierungen vornehmen - e)
Einladungen für Sitzungen und Besprechungen erstellen und verteilen - f)
Sitzungen und Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten - g)
Reisekosten abrechnen
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7. | Finanzwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7) | |
7.1 | Öffentliches Finanzwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.1) | - a)
Zweck und Gliederung des Haushaltsplanes beschreiben - b)
Unterschiede zwischen staatlichem und kommunalem Haushaltsrecht nennen - c)
Grundzüge der Aufstellung und des Zustandekommens des Haushalts in der ausbildenden Stelle beschreiben - d)
Einnahme- und Ausgabearten des Haushaltsplanes der ausbildenden Stelle darstellen - e)
Unterschiede zwischen den Abgabearten beschreiben
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7.2 | Kassenwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.2) | - a)
Arten und Merkmale der Kassenanordnungen aufzählen - b)
Rechnungen prüfen, Kassenanordnungen fertigen, Haushaltsüberwachungsliste führen - c)
Belege für Zahlungsvorgänge erstellen und bei der Zusammenstellung der Buchungsbelege mitwirken - d)
Kassenanordnungen auf ihre formale Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen
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8. | Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 8) | |
8.1 | Grundzüge des Personalwesens (§ 3 Abs. 1 Nr. 8.1) | - a)
Arbeits-, Ausbildungs- und Dienstverhältnisse hinsichtlich Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden - b)
Pflichten und Rechte von Auszubildenden, Arbeitern, Angestellten und Beamten erläutern - c)
Grundzüge des Arbeits- und Tarifrechtes darstellen - d)
Vorschriften der Arbeitnehmerschutzgesetze darstellen - e)
Zweck und Ziel des Personalvertretungsgesetzes oder des Betriebsverfassungsgesetzes darstellen, Grundzüge des Wahlverfahrens, der Zusammensetzung und der Aufgaben der Personalvertretung sowie die Beteiligungsarten beschreiben - f)
Grundzüge des Sozialversicherungs-, des Zusatzversorgungs- und des Kindergeldrechtes darstellen
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8.2 | Personalaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 8.2) | - a)
Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durchführen, insbesondere Verträge und Schriftstücke fertigen, Berechnungen durchführen - b)
Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten, insbesondere Urlaubs-, Krank- und Unfallmeldungen bearbeiten - c)
weitere mitarbeiterbezogene Unterlagen bearbeiten, Regeln für das Führen von Personalakten und Datenschutzbestimmungen im Personalwesen beachten
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9. | Fachaufgaben einzelner Fachbereiche, Verwaltungsverfahren und Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 9) | |
9.1 | Organisation und Arbeitsabläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.1) | - a)
Organisation und Zuständigkeiten des Fachbereiches darstellen - b)
Arbeitsabläufe im Fachbereich erläutern
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9.2 | Verwaltungsverfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.2) | - a)
Verwaltungsmaßnahmen dem nicht förmlichen oder einem besonderen Verwaltungsverfahren zuordnen - b)
Zustandekommen, Inhalt, Bekanntgabe, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten erklären - c)
form- und fristgerechte Einlegung von Widersprüchen überprüfen - d)
die förmliche Zustellung aufgrund besonderer Vorschriften oder behördlicher Anordnung veranlassen
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9.3 | Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 9.3) | - a)
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe erläutern, Verhältnis mehrerer Anspruchsgrundlagen zueinander bei der Rechtsanwendung beschreiben - b)
Anliegen klären, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken, Anträge annehmen und Sachverhalte ermitteln - c)
Fristen und Termine berechnen, festsetzen und berücksichtigen - d)
anhand praktischer Fälle die für einen Sachverhalt spezifischen Vorschriften anwenden und Auskünfte erteilen
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