Gesetz - BKFAngAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation/Fachangestellte für Bürokommunikation wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes.
















