Gesetz - BKKfAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation
Anlage I (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation
- Sachliche Gliederung -
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation
- Sachliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 1991, 439 - 444)
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
|---|---|---|---|
| 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | ||
| 1.1 | Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Gesamtwirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben |
| b) | Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden und Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen | ||
| c) | Art und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| d) | Betriebs- oder Arbeitsordnung des Ausbildungsbetriebes anwenden | ||
| 1.2 | Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | rechtliche Vorschriften der Berufsbildung nennen |
| b) | die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen | ||
| c) | die Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden, beschreiben | ||
| d) | die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen | ||
| e) | wichtige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten nennen sowie berufliche Aufstiegsmöglichkeiten beschreiben | ||
| 1.3 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | die Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller Energieverwendung an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erklären |
| b) | betriebliche Einrichtungen für den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den Umweltschutz nennen | ||
| c) | berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Unfällen situationsgerecht verhalten | ||
| d) | wichtige Vorschriften über Brandverhütung und Brandschutzeinrichtungen beachten | ||
| e) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Abfallmaterialien im Büro nach ökologischen Gesichtspunkten entsorgen | ||
| f) | zur rationellen Energieverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
| 2 | Organisation und Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | ||
| 2.1 | Leistungserstellung und Leistungsverwertung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes erläutern |
| b) | Leistungen des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
| c) | Verfahren der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben und dafür einschlägige Rechtsvorschriften nennen | ||
| d) | Formen der Leistungsverwertung des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
| e) | Bedeutung von Beschaffungs- und Absatzmärkten für den Leistungsprozeß des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| 2.2 | Betriebliche Organisation und Funktionszusammenhänge (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Organisation des Ausbildungsbetriebes erläutern |
| b) | Vollmachten, Weisungsbefugnisse und Unterschriftenregelung des Ausbildungsbetriebes beachten | ||
| c) | Zentralisierung und Dezentralisierung sowie Delegieren von Aufgaben und Verantwortung an Beispielen des Ausbildungsbetriebes darstellen | ||
| d) | den Arbeitsablauf typischer Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| e) | Informationswege im Ausbildungsbetrieb darstellen und die Zusammenarbeit zwischen Funktionsbereichen beschreiben | ||
| f) | die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Informationen und Daten für das Zusammenwirken betrieblicher Funktionen erläutern | ||
| g) | Aufgaben und typische Anforderungen ausgewählter Büroarbeitsplätze darstellen | ||
| h) | Formen der Arbeitsorganisation im Ausbildungsbetrieb darstellen und zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen | ||
| 3 | Bürowirtschaft und Statistik (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | ||
| 3.1 | Organisation des Arbeitsplatzes (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | wichtige Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten |
| b) | Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| c) | den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten | ||
| 3.2 | Arbeits- und Organisationsmittel (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel, insbesondere Büromaschinen und -geräte, Vordrucke und Vervielfältigungsgeräte, fachgerecht handhaben |
| b) | Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzen | ||
| c) | Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten veranlassen | ||
| 3.3 | Bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Büromaterial verwalten |
| b) | Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Postausgang kostenbewußt bearbeiten | ||
| c) | Registraturarbeiten unter Beachtung betrieblicher und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen durchführen | ||
| d) | Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung kaufmännischer Arbeitsaufgaben einsetzen | ||
| e) | Termine planen und überwachen; bei Terminabweichungen erforderliche Maßnahmen einleiten | ||
| 3.4 | Statistik(§ 3 Abs. 1 Nr. 3.4) | a) | Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken im Ausbildungsbetrieb erläutern |
| b) | Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und in geeigneter Form darstellen | ||
| c) | Statistiken auswerten und Ergebnisse entscheidungsorientiert bewerten | ||
| 4 | Informationsverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | ||
| 4.1 | Textverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben |
| b) | Textschreiben beherrschen | ||
| c) | im Ausbildungsbetrieb eingesetzte Aufnahme- und Wiedergabegeräte bedienen | ||
| d) | Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung von Nachschlagewerken formulieren sowie maschinell und formgerecht gestalten | ||
| e) | Arten des betrieblichen Schriftverkehrs sachgerecht verwenden | ||
| 4.2 | Schreibtechnische Qualifikationen, Textformulierung und -gestaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Tabellen erstellen und bei der Gestaltung von Vordrucken mitwirken |
| b) | Schriftstücke nach Vorlage und unter Verwendung von Tonträgern normgerecht maschinenschriftlich anfertigen | ||
| c) | Protokolle nach inhaltlichen Vorgaben aufnehmen und erstellen | ||
| d) | Texte des internen und externen Schriftverkehrs sachlich richtig und sprachlich einwandfrei formulieren und gliedern | ||
| e) | Schriftstücke für unterschiedliche Anlässe entwerfen und gestalten | ||
| 4.3 | Bürokommunikationstechniken (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3) | a) | unterschiedliche betriebliche Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Bürokommunikationstechniken lösen |
| b) | Auswirkungen von Bürokommunikationstechniken auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes abschätzen | ||
| c) | Fachliteratur, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen | ||
| d) | die Notwendigkeit der Pflege gespeicherter Informationen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes darstellen | ||
| e) | Daten sichern, Datensicherung begründen, unterschiedliche Verfahren aufzeigen | ||
| f) | Vorschriften und Richtlinien des Daten- | ||
| g) | Schutzes im Ausbildungsbetrieb einhalten Schutzvorschriften und Betriebsvereinbarungen für Bildschirmarbeitsplätze beachten | ||
| 4.4 | Automatisierte Textverarbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4) | a) | Texte eingeben, abrufen und bearbeiten |
| b) | Texte pflegen, sichern und archivieren | ||
| c) | Texte reproduzieren | ||
| d) | spezielle Funktionen, insbesondere Textvariable, Textbausteine und Serienbriefe, anwenden | ||
| e) | Texte mit Hilfe externer Dienste übermitteln | ||
| f) | Textbausteine erstellen | ||
| g) | im Ausbildungsbetrieb eingesetzte Textsysteme auf sachgerechte und wirtschaftliche Nutzung und Arbeitsgestaltung untersuchen und, soweit zweckmäßig, Verbesserungsvorschläge entwickeln | ||
| 5 | Bereichsbezogenes Rechnungswesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | ||
| 5.1 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) | Notwendigkeit einer laufenden Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung und Leistungsverwertung begründen |
| b) | an kaufmännischen Steuerungs- und Überwachungsaufgaben mitwirken | ||
| c) | das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetriebes begründen und die Gliederung des Rechnungswesens erläutern | ||
| d) | Kostenstruktur des Ausbildungsbetriebes darstellen | ||
| e) | Kosten und Erträge betrieblicher Leistungen darstellen | ||
| f) | an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken | ||
| g) | zur Vermeidung von Fehlern bei der Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von Informationen für das betriebliche Rechnungswesen beitragen | ||
| 5.2 | Aufgaben des bereichsbezogenen Rechnungswesens (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) | Belege erstellen, prüfen und bearbeiten |
| b) | Rechnungen prüfen, bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen veranlassen | ||
| c) | Rechnungen kontieren | ||
| d) | Begleichung von Rechnungen unter Berücksichtigung der Zahlungsbedingungen veranlassen sowie Buchungstermine beachten | ||
| e) | bereichsbezogene Kosten und Bestände nach Vorgaben kontrollieren | ||
| 6 | Bereichsbezogene Personalverwaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | ||
| 6.1 | Grundlagen des betrieblichen Personalwesens (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen aufgabenorientiert anwenden |
| b) | die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den bestehenden betriebsverfassungsrechtlichen Organen des Ausbildungsbetriebes beachten | ||
| c) | für das Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis geltende tarifliche und freiwillige soziale Leistungen darstellen | ||
| d) | Gesichtspunkte für Personalbedarf und Personalbeschaffungsmaßnahmen im Ausbildungsbetrieb darstellen | ||
| e) | Möglichkeiten der Personalplanung und der Förderung einzelner Arbeitnehmergruppen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigen | ||
| f) | Ziele und Verfahren von Personalbeurteilungen im Ausbildungsbetrieb darstellen | ||
| g) | Bestandteile von Entgeltabrechnungen beschreiben und Nettoentgelt ermitteln | ||
| h) | bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherung einhalten | ||
| 6.2 | Aufgaben der bereichsbezogenen Personalverwaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | Aufgaben und Arbeitsabläufe bereichsbezogener Personalverwaltung im Rahmen des Personalwesens erläutern |
| b) | Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeitsund Fehlzeiten, insbesondere Urlaubsund Krankmeldungen, bearbeiten | ||
| c) | Unfallmeldungen bearbeiten | ||
| d) | weitere mitarbeiterbezogene Unterlagen bearbeiten | ||
| e) | bereichsbezogene Personalstatistik führen | ||
| f) | Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durchführen | ||
| 7 | Assistenz- und Sekretariatsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 7) | ||
| 7.1 | Kommunikation und Kooperation im Büro und Bürokoordination (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.1) | a) | typische Anlässe und Partner mündlicher Kommunikation im Ausbildungsbetrieb unterscheiden |
| b) | Arbeitsablauf und Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung und zu den einzelnen Funktionsbereichen erläutern | ||
| c) | Telefonanlagen und Zusatzeinrichtungen handhaben | ||
| d) | Telefongespräche vorbereiten, führen und die Ergebnisse aufbereiten und weiterleiten | ||
| e) | Anfragen entgegennehmen, weiterleiten und Auskünfte erteilen | ||
| f) | Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situationen anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen | ||
| g) | Aufgaben kooperativ lösen | ||
| h) | Termine unter Berücksichtigung von Vor-und Nachbearbeitungszeiten planen, koordinieren und überwachen; Terminkalender führen | ||
| i) | Besucher empfangen, anmelden und informieren | ||
| k) | eingehende schriftliche Informationen, insbesondere Post, Berichte, Zeitungen und Zeitschriften, sichten, verteilen und bearbeiten | ||
| 7.2 | Bereichsbezogene Organisationsaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 7.2) | a) | Aufgaben und Arbeitsabläufe bereichsbezogener Organisationsaufgaben erläutern |
| b) | Reiseunterlagen beschaffen und zusammenstellen | ||
| c) | Einladungen für Sitzungen und Besprechungen erstellen und verteilen | ||
| d) | Verkehrsverbindungen ermitteln und Verkehrsmittel bedarfsgerecht auswählen | ||
| e) | Reservierungen durchführen | ||
| f) | Sitzungen und Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten | ||
| g) | Reisekosten nach betrieblichen Vorgaben abrechnen | ||
| h) | Aufträge für den Arbeitsbereich einleiten | ||
| i) | Abstimmungsaufgaben bereichsübergreifend wahrnehmen | ||
| 8 | Fachaufgaben einzelner Sacharbeitsgebiete (§ 3 Abs. 1 Nr. 8) | a) | Organisation und Zuständigkeiten des Sacharbeitsgebietes darstellen |
| b) | Arbeitsabläufe des Sacharbeitsgebietes erläutern | ||
| c) | Informationen und Daten des Sacharbeitsgebietes unter Berücksichtigung fachspezifischer Materialien erfassen, verarbeiten und verwenden | ||
| d) | Informationsmaterialien des Sacharbeitsgebietes bearbeiten | ||
| e) | an typischen Arbeitsaufgaben des Sacharbeitsgebietes mitwirken | ||
| f) | bei der Wahrnehmung von Arbeitsaufgaben des Sacharbeitsgebietes mit internen und externen Stellen zusammenarbeiten | ||
| g) | spezifische Rechtsvorschriften und Verfahrensregeln des Sacharbeitsgebietes beachten | ||
| h) | Fachauskünfte erteilen | ||
















