Gesetz - 1. BMeldDÜV
Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 1. BMeldDÜV
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet