Gesetz - BMinGZustAnO
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchs- und Einspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Gesundheit in Angelegenheiten der Besoldung, des Tarifentgelts und des Kindergeldes
III.
Diese Anordnung ist mit Wirkung vom 1. August 2005 anzuwenden.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet