Gesetz - BMVgBVersZustAnO
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung
VI. Schlußvorschriften
Diese Anordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft und ist mit Ausnahme von Abschnitt I Abs. 1 Nr. 2 nur auf die nach dem 31. Dezember 1976 eingetretenen Versorgungsfälle anzuwenden. Im übrigen gelten die Anordnungen vom 24. Juli 1970 (BGBl. I S. 1219) und vom 26. Januar 1974 (BGBl. I S. 121) weiter.

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