Gesetz - BoSoG
Bodensonderungsgesetz - BoSoG
§ 21 Verhältnis zu anderen Verfahren
Verfahren nach diesem Gesetz stehen Verfahren nach dem Baugesetzbuch, dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, dem Flurbereinigungsgesetz oder den Zuordnungsvorschriften nicht entgegen.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet