Gesetz - BPersVWO
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
§ 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen der als Personalratsmitglieder gewählten Bewerber durch zweiwöchigen Aushang an den Stellen bekannt, an denen das Wahlausschreiben bekanntgemacht worden ist.
















