Gesetz - BPolLV
Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV
§ 1 Geltungsbereich
Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei die Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung.
















