Gesetz - BPolLV
Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV
§ 1 Geltungsbereich
Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei die Vorschriften der Bundeslaufbahnverordnung.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet