Gesetz - BPolLV
Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV
§ 7 Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei dauert drei Jahre und wird in einem modularisierten Diplomstudiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt. Im Übrigen gilt § 13 der Bundeslaufbahnverordnung.

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