Gesetz - BPräsKldgBGSAuslAnO
Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstkleidung der bei den deutschen Auslandsvertretungen für den Geheim-, Haus- und Objektschutz eingesetzten Polizeivollzugsbeamten im BGS
III.
Die Anordnung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.
















