Gesetz - BPräsKldgBGSAuslAnO
Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstkleidung der bei den deutschen Auslandsvertretungen für den Geheim-, Haus- und Objektschutz eingesetzten Polizeivollzugsbeamten im BGS
III.
Die Anordnung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.

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