Gesetz - BPräsTHHStiftG
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
§ 11 Gebühren
Die Stiftung kann zur Deckung des Verwaltungsaufwandes nach näherer Bestimmung der Satzung Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen erheben.
















