Gesetz - BPräsTHHStiftG
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
§ 8 Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit
Die Mitglieder des Kuratoriums und des Vorstandes sind, soweit sie nicht nebenamtlich tätig sind, ehrenamtlich tätig.
















