Gesetz - BranntwMonG
Branntweinmonopolgesetz - BranntwMonG
§ 146 Unregelmäßigkeiten in zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
Treten in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren, in dem sich Erzeugnisse befinden, Unregelmäßigkeiten ein, gilt Artikel 215 des Zollkodex sinngemäß.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet