Gesetz - BRGO 1966
Geschäftsordnung des Bundesrates
§ 45 Mitteilung der Empfehlungen der Ausschüsse
Der Sekretär des federführenden Ausschusses stellt die Empfehlungen der Ausschüsse zu jeder Vorlage zusammen und leitet sie den Vertretungen der Länder zu.

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