Gesetz - BRSekrHausO
Hausordnung für das Sekretariat des Bundesrates
§ 7 Sondereinrichtungen
Für die Benutzung der Sondereinrichtungen des Bundesrates wie Bibliothek und Archiv gelten neben dieser Anordnung zusätzlich deren Benutzungsordnungen in der jeweils geltenden Fassung.
















