Gesetz - BSAVfV
Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3, §§ 12 bis 14)
Gebührenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2009 3233 - 3239;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Vorbemerkungen


Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Artengruppen werden wie folgt gebildet:
Artengruppe 1
Getreide einschließlich Mais
Unterartengruppe 1.1
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Sommergerste, Mais
Unterartengruppe 1.2
Sommerhafer, Sommerweichweizen, Mohrenhirse, Sudangras und Hybriden aus der Kreuzung von Sorghum bicolor x Sorghum sudanense
Unterartengruppe 1.3
Sonstige Getreidearten
Artengruppe 2
Futterpflanzen
Unterartengruppe 2.1
Deutsches Weidelgras
Unterartengruppe 2.2
Welsches Weidelgras, Einjähriges Weidelgras, Bastardweidelgras, Schafschwingel, Rotschwingel, Rohrschwingel, Wiesenschwingel, Wiesenrispe, Wiesenlieschgras, Ölrettich, Futtererbse, Ackerbohne
Unterartengruppe 2.3
Sonstige Futterpflanzen
Artengruppe 3
Öl- und Faserpflanzen
Unterartengruppe 3.1
Winterraps
Unterartengruppe 3.2
Sommerraps, Senfarten, Sonnenblume
Unterartengruppe 3.3
Sonstige Öl- und Faserpflanzen
Artengruppe 4
Rüben
Unterartengruppe 4.1
Zuckerrüben
Unterartengruppe 4.2
Runkelrüben
Artengruppe 5
Kartoffel
Artengruppe 6
Reben
Artengruppe 7
Sonstige landwirtschaftliche Arten
Artengruppe 8
Gemüsearten, Arznei- und Gewürzpflanzen
Artengruppe 9
Obstarten
10 
Artengruppe 10
Gehölzarten
11 
Artengruppe 11
Zierpflanzenarten
Unterartengruppe 11.1
Rosen, Pelargonien, Impatiens, Petunien, Calluna, Kalanchoe, Calibrachoa
Unterartengruppe 11.2
Sonstige Zierpflanzenarten
Gebühren-
nummer
GebührentatbestandBezogene Vorschrift
(SortG)
Gebühr
(Euro)
1234
1Sortenschutzgesetz (SortG)  
100Verfahren zur Erteilung des Sortenschutzes§ 21 
101Entscheidung über die Erteilung des Sortenschutzes§ 22  520
102Registerprüfung§ 26 Abs. 1 bis 5 
102.1bei Sorten der Unterartengruppe 1.1 1 400
102.2bei Sorten der Unterartengruppe 1.2 1 000
102.3bei Sorten der Unterartengruppe 1.3   800
102.4bei Sorten der Unterartengruppe 2.1 1 200
102.5bei Sorten der Unterartengruppe 2.2 1 000
102.6bei Sorten der Unterartengruppe 2.3   800
102.7bei Sorten der Unterartengruppe 3.1 1 400
102.8bei Sorten der Unterartengruppe 3.2 1 000
102.9bei Sorten der Unterartengruppe 3.3   800
102.10bei Sorten der Unterartengruppe 4.1 1 000
102.11bei Sorten der Unterartengruppe 4.2   800
102.12bei Sorten der Artengruppe 5 1 300
102.13bei Sorten der Artengruppe 6 1 300
102.14bei Sorten der Artengruppe 7   800
102.15bei Sorten der Artengruppe 8 1 100
102.16bei Sorten der Artengruppe 9 1 100
102.17bei Sorten der Artengruppe 10 1 100
102.18bei Sorten der Unterartengruppe 11.1 1 100
102.19bei Sorten der Unterartengruppe 11.2   800
102.20bei Übernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Untersuchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig§ 26 Abs. 2
  310


Gebühren-
nummer
GebührentatbestandBezogene Vorschrift
(SortG)
Gebühr
(Euro)
1234
   Artengruppe
110Jahresgebühren§ 33 Abs. 11.11.21.3
   2.12.22.3
   3.13.23.3
   4.164.2
   5 7
     8
     9
     10
     11.1
     11.2
110.1bei Sorten, für die der Sortenschutz nicht ruht    
110.1.11. Schutzjahr 250150 50
110.1.22. Schutzjahr 300200100
110.1.33. Schutzjahr 400250150
110.1.44. Schutzjahr 500300200
110.1.55. Schutzjahr 600350250
110.1.66. Schutzjahr 700400300
110.1.77. Schutzjahr 800500300
110.1.88. Schutzjahr und folgende je 900600300
110.2bei Sorten, für die der Sortenschutz ruht und keine Sortenzulassung nach § 30 SaatG besteht, für jedes Jahr des Ruhens des Sortenschutzes



§ 10c




150




100




 50


Gebühren-
nummer
GebührentatbestandBezogene Vorschrift
(SortG)
Gebühr
(Euro)
1234
120Sonstige Verfahren  
121Erteilung eines Zwangsnutzungsrechtes§ 12 Abs. 1620
122Eintragungen oder Löschungen eines ausschließlichen Nutzungsrechtes oder Eintragung von Änderungen in der Person eines in der Sortenschutzrolle Eingetragenen, je Sorte§ 28 Abs. 1 Nr. 5
und Abs. 3


120
123Rücknahme oder Widerruf einer Erteilung des Sortenschutzes§ 31 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 und 2

520
124Widerspruchsentscheidung  
124.1gegen die Zurückweisung eines Sortenschutzantrags oder die Rücknahme oder den Widerruf einer Erteilung des Sortenschutzes§ 18 Abs. 3;
§ 31 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 und 2


520
124.2gegen die Entscheidung über einen Antrag auf ein Zwangsnutzungsrecht§ 12 Abs. 1
620
124.3gegen eine andere Entscheidung 160
125Abgabe eigener Prüfungsergebnisse zur Vorlage bei einer anderen Stelle im Ausland§ 26 Abs. 5
310


Gebühren-
nummer
GebührentatbestandBezogene Vorschrift
(SaatG)
Gebühr
(Euro)
1234
2Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)  
200Verfahren der Sortenzulassung§ 41 
201Entscheidung über die Sortenzulassung§ 42  370
202Registerprüfung§ 44 Abs. 1 bis 3 
202.1bei Sorten der Unterartengruppe 1.1 1 400
202.2bei Sorten der Unterartengruppe 1.2 1 000
202.3bei Sorten der Unterartengruppe 1.3   800
202.4bei Sorten der Unterartengruppe 2.1 1 200
202.5bei Sorten der Unterartengruppe 2.2 1 000
202.6bei Sorten der Unterartengruppe 2.3   800
202.7bei Sorten der Unterartengruppe 3.1 1 400
202.8bei Sorten der Unterartengruppe 3.2 1 000
202.9bei Sorten der Unterartengruppe 3.3   800
202.10bei Sorten der Unterartengruppe 4.1 1 000
202.11bei Sorten der Unterartengruppe 4.2   800
202.12bei Sorten der Artengruppe 5 1 300
202.13bei Sorten der Artengruppe 6 1 300
202.13.1für jeden weiteren Klon von Reben zusätzlich – einmalig§ 42 Abs. 4a  150
202.14bei Sorten der Artengruppe 7   800
202.15bei Sorten der Artengruppe 8 1 100
202.16bei Sorten der Artengruppe 9 1 100
202.17bei Sorten der Artengruppe 10 1 100
202.18bei Sorten der Unterartengruppe 11.1 1 100
202.19bei Sorten der Unterartengruppe 11.2   800
202.20bei Übernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Untersuchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig 
  310
203Wertprüfung§ 44 Abs. 1 bis 3 
203.1bei Sorten der Unterartengruppe 1.1 2 900
203.2bei Sorten der Unterartengruppe 1.2 1 900
203.3bei Sorten der Unterartengruppe 1.3 1 200
203.4bei Sorten der Unterartengruppe 2.1 2 900
203.5bei Sorten der Unterartengruppe 2.2 1 900
203.6bei Sorten der Unterartengruppe 2.3 1 200
203.7bei Sorten der Unterartengruppe 3.1 2 900
203.8bei Sorten der Unterartengruppe 3.2 1 900
203.9bei Sorten der Unterartengruppe 3.3 1 200
203.10bei Sorten der Unterartengruppe 4.1 4 600
203.11bei Sorten der Unterartengruppe 4.2 1 200
203.12bei Sorten der Artengruppe 5 2 900
203.13Prüfung im Zwischenfruchtanbau bei Sorten der Artengruppen 1 bis 3 
1 200
204Prüfung der physiologischen Merkmale bei Rebe§ 30 Abs. 4 
204.1durch gesonderten Anbau 2 300
204.2durch ergänzenden Anbau zur Registerprüfung   290
204.3durch Übernahme von Ergebnissen anderer amtlicher oder unter amtlicher Überwachung vorgenommener Prüfungen, einmalig 

  470


Gebühren-
nummer
GebührentatbestandBezogene Vorschrift
(SaatG)
Gebühr
(Euro)
1234
   Artengruppe
210Überwachung der Erhaltung einer Sorte oder einer weiteren Erhaltungszüchtung§ 37 Satz 21.11.21.3
  2.12.22.3
  3.13.23.3
  4.164.2
  5 8
    9
210.11. Zulassungsjahr 250150 50
210.22. Zulassungsjahr 300200100
210.33. Zulassungsjahr 400250150
210.44. Zulassungsjahr 500300200
210.55. Zulassungsjahr 600350250
210.66. Zulassungsjahr 700400300
210.77. Zulassungsjahr 800500300
210.88. Zulassungsjahr
und folgende je
 
900

600

300


Gebühren-
nummer
GebührentatbestandBezogene Vorschrift
(SaatG)*)
Gebühr
(Euro)
1234
220Verfahren zur Verlängerung einer Sortenzulassung§ 36 Abs. 2 und 3 
221Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung   350
222Prüfung auf Anbau- und Marktbedeutung  
222.1bei Sorten der Unterartengruppe 1.1 2 900
222.2bei Sorten der Unterartengruppe 1.2 1 900
222.3bei Sorten der Unterartengruppe 1.3 1 200
222.4bei Sorten der Unterartengruppe 2.1 2 900
222.5bei Sorten der Unterartengruppe 2.2 1 900
222.6bei Sorten der Unterartengruppe 2.3 1 200
222.7bei Sorten der Unterartengruppe 3.1 2 900
222.8bei Sorten der Unterartengruppe 3.2 1 900
222.9bei Sorten der Unterartengruppe 3.3 1 200
222.10bei Sorten der Unterartengruppe 4.1 4 600
222.11bei Sorten der Unterartengruppe 4.2 1 200
222.12bei Sorten der Artengruppe 5 2 900
222.13Prüfung im Zwischenfruchtanbau bei Sorten der Artengruppen 1 bis 3 
1 200
230Verfahren zur Eintragung eines weiteren Züchters§ 46 
231Entscheidung über die Eintragung eines weiteren Züchters   350
232Prüfung einer weiteren Erhaltungszüchtung  
232.1Prüfung einer weiteren Erhaltungszüchtung außer Artengruppe 6 
  590
232.2Prüfung einer weiteren Erhaltungszüchtung bei Artengruppe 6   370
240Sonstige Verfahren  
241Eintragung von Änderungen in der Person eines in der Sortenliste Eingetragenen, je Sorte§ 47 Abs. 4 Satz 1
  120
242Rücknahme oder Widerruf einer Sortenzulassung§ 52 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 bis 8

  350
243Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters§ 52 Abs. 5
in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8



  350
244Genehmigung des Inverkehrbringens von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte§ 3 Abs. 2
  200
245Feststellung der Anerkennungsfähigkeit  
245.1bei Sorten von Obst, soweit die Sorten unter eine Rechtsverordnung nach § 14b Abs. 3 des Saatgutverkehrsgesetzes fallen§ 14b Abs. 3
   60
245.2bei Sorten anderer Arten§ 55 Abs. 2 Satz 1  200
246Festsetzung einer Auslauffrist für die Anerkennung und/oder das Inverkehrbringen einer nicht mehr zugelassenen Sorte§ 36 Abs. 3 und
§ 52 Abs. 6

  320
247Widerspruchsentscheidung  
247.1gegen die Zurückweisung des Zulassungsantrags und die Rücknahme oder den Widerruf einer Sortenzulassung§ 38 Abs. 3;
§ 52 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 bis 8


  350
247.2gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung einer Sortenzulassung§ 36 Abs. 2 und 3
  350
247.3gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters§ 46; § 52 Abs. 5
in Verbindung mit
§ 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8



  350
247.4gegen die Zurückweisung eines Antrags für das Inverkehrbringen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte§ 3 Abs. 2

  160
247.5gegen die Zurückweisung eines Antrags für die Feststellung der Anerkennungsfähigkeit§ 55 Abs. 2 Satz 1
  160
247.6gegen eine andere Entscheidung   160
248Abgabe eigener Prüfungsergebnisse zur Vorlage bei einer anderen Stelle im Ausland§ 44 Abs. 5
  310
249Prüfung oder Registrierung einer Bezeichnung oder Beschreibung von nicht zugelassenen oder geschützten Sorten von Obst und Zierpflanzen§ 3a Abs. 2 und 3

  160
250Registrierung des Hinweises auf die Erhaltungszüchtung§ 33 Abs. 8 SaatgutV
  120
251Nachprüfung von Saatgut  
251.1Nachprüfung von anerkanntem Saatgut§ 16 SaatgutV  140
251.2Nachprüfung von Standardsaatgut§ 21 Abs. 4 SaatgutV
  140
3Verwaltungsgebühren in besonderen Fällen  
300Auskunft, soweit sie nicht die eigene Sorte betrifft, sowie Auszüge aus der Sortenschutzrolle, der Sortenliste oder anderen Unterlagen, je Sorte§ 29 SortG
§ 49 SaatG
   20
310Rücknahme oder Widerruf einer Amtshandlung in den Fällen der Gebührennummern 121, 221, 244, 245 und 24675 v. H. der Amtshandlungsgebühr; Ermäßigung bis zu 25 v. H. der Amtshandlungsgebühr oder Absehen von der Gebührenerhebung, wenn dies der Billigkeit entspricht
(§ 15 Abs. 2 VwKostG)
320Rücknahme eines Antrags, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen worden ist, in den Fällen der Gebührennummern 101, 121, 201, 221, 231, 244, 245 und 246
330Ablehnung eines Antrags aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit in den Fällen der Gebührennummern 121, 221, 231, 244, 245 und 246
*)
Soweit nichts anderes angegeben.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

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