Gesetz - BSG 2000
Beitragssatzgesetz 2000 - BSG 2000
§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz für das Jahr 2000 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,3 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,6 vom Hundert.

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