Gesetz - BSG 2004
Beitragssatzgesetz 2004 - BSG 2004
§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2004 in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 Prozent.

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