Gesetz - BSGWidAnO 2011
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundessozialgerichts aus dem Beamten- oder Richterverhältnis
III.
Diese Anordnung wird am 1. Juni 2011 wirksam. Die Abschnitte I und II sind auch anzuwenden auf bereits laufende Verfahren der Beschäftigten des Bundessozialgerichts.
















