Gesetz - BSIZertV
BSI-Zertifizierungsverordnung - BSIZertV
Eingangsformel
Auf Grund des § 5 Abs. 1 des BSI-Errichtungsgesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2834) verordnet der Bundesminister des Innern nach Anhörung der betroffenen Wirtschaftsverbände im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft:

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