Gesetz - BSV 1994
Beitragssatzverordnung 1994 - BSV 1994
§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz für das Jahr 1994 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,2 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,5 vom Hundert.

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