Gesetz - BSV 1995
Beitragssatzverordnung 1995 - BSV 1995
§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz für das Jahr 1995 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 18,6 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 24,7 vom Hundert.

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