Gesetz - BSV 1998
Beitragssatzverordnung 1998 - BSV 1998
§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz für das Jahr 1998 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 20,3 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,9 vom Hundert.

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