Gesetz - BSV 1998
Beitragssatzverordnung 1998 - BSV 1998
§ 2 Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte
(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 1998 monatlich 335 Deutsche Mark.
(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1998 monatlich 280 Deutsche Mark.

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