Gesetz - BSV 2001
Beitragssatzverordnung 2001 - BSV 2001
§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz für das Jahr 2001 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,1 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,4 Prozent.

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