Gesetz - BTGO1980Bes
Beschluß des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, BGBl I 1980, 1237)
7.
Bei Vorentscheidungen werden die Beschlüsse des Ausschusses dem Bundestag durch den Präsidenten schriftlich mitgeteilt, ohne auf die Tagesordnung gesetzt zu werden. Sie gelten als Entscheidung des Deutschen Bundestages, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen nach Mitteilung schriftlich beim Präsidenten Widerspruch erhoben wird.

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