Gesetz - BuchhdlAusbV 2011
Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Buchhändlers und der Buchhändlerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
















