Gesetz - BUV
Bundesunternehmen-Unfallverhütungsverordnung - BUV
Anlage (zu Anhang 1)
Betriebsartenverzeichnis für die Zuordnung der Unternehmen der Tabelle des Abschnitts I Abs. 3
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1120 - 1121)

 Gruppe
 1234
Abwasserbehandlung, -beseitigung x  
Archive, Bibliotheken   x
Bürobereiche (Verwaltung), Kassen   x
Betriebs-, Bau-, Werkstätten- und Kraftwagendienst x  
Depotanlagen, Untertageanlagen *) xx 
Druckereien x  
Erprobungsstellen *)xx  
Fernmeldewesen *) xxx
Feuerwehren x  
Flugplätze, -bereitschaften, -sicherung *)  xx
Forstbetriebe x  
Gerichte   x
Güterladedienst  x 
Grenzaufsichts- und Grenzabfertigungsdienst der Zollverwaltung, Zollfahndungsdienst x  
Historische Bauten, Denkmäler  x 
Hochschulen (außer Kliniken), Akademien *)xxxx
Instandsetzungsbetriebe, Marinearsenalex   
Kindergärten, -tagesstätten   x
Kraftwerke x  
Krankenhäuser, Sanatorien, Ärztlicher Dienstx   
Küchenbetriebe, Heime, Hotels  x 
Laboratorien (außer in Hochschulen), Untersuchungsämter (außer medizinische) x  
Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Tierzucht, Fischerei x  
Medizinische Untersuchungsämterx   
Mess-, Prüf- und Beschussstellen  x 
Müllabfuhr, -deponie, -verbrennung x  
Museen, Sammlungen, Ausstellungen  x 
Pflege- und Schwesternstationen x  
Postwesen *) xxx
Schulen   x
See- und Binnenschiffe, schwimmendes Gerät *)xx  
Sportanlagen, Spiel- und Freizeiteinrichtungen   x
Straßen- und Gleisbau, Straßen- und Gleisunterhaltung, Brückenunterhaltung  x 
Verkehrs- und Hafenbetriebe *) xx 
Vermessungswesen  x 
Wachdienst x  
Wasserbau und -unterhaltung  x 
Werkstätten, Fuhrparks, Bauhöfe, Lager  x 
Wetterdienst   x
Zivil-, Katastrophen-, Selbstschutz  x 
*)
Für diese Unternehmen ist eine eindeutige Zuordnung in eine bestimmte Gruppe nicht möglich. Die Zuordnung ergibt sich aus den jeweiligen Verhältnissen des einzelnen Unternehmens. Maßgebend für die Zuordnung sind die Merkmale der Tabelle des Abschnitts I Abs. 3. Bei Zweifeln über die richtige Zuordnung ist bei der Unfallkasse des Bundes anzufragen.

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