Gesetz - BVerwGBhAnO
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesverwaltungsgerichts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften
IV.
Diese Anordnung wird vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Mai 2004 wirksam. Sie ist nicht anzuwenden auf vor dem 1. Mai 2004 erhobene Widersprüche oder Klagen.
















